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100% ausländisches Firmeneigentum in Thailand: Exportproduktion 2026

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100% ausländisches Firmeneigentum in Thailand: Exportproduktion 2026

22. April 2026
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Ausländer können in Thailand ein Unternehmen zu 100 Prozent besitzen — ohne thailändische Nominees, ohne verschachtelte Konstruktionen, ohne das Risiko des Kontrollverlusts. Die einzige Voraussetzung: Das Unternehmen ist ausschließlich in der Produktion und im Export tätig.

Das ist keine Grauzone und kein Schlupfloch. Es handelt sich um eine ausdrückliche Ausnahmeregelung im Foreign Business Act (FBA) — dem zentralen Gesetz, das die Beteiligung von Ausländern am thailändischen Wirtschaftsleben regelt. Für internationale Unternehmer, die Thailand als Produktionsstandort in Betracht ziehen, eröffnet dieses Modell einen direkten Weg zur vollständigen Kontrolle über das eigene Unternehmen.

Die meisten ausländisch geführten Unternehmen in Thailand unterliegen der 51/49-Regel: Mindestens 51 Prozent des Kapitals müssen sich in den Händen thailändischer Aktionäre befinden. Export- und Produktionsgesellschaften gehören zu den wenigen gesetzlich anerkannten Ausnahmen.

Kurzantwort

  • 100 Prozent ausländisches Eigentum ist für Unternehmen möglich, die ausschließlich in der Produktion und im Export tätig sind

  • Rechtsgrundlage ist eine Ausnahmeregelung im Foreign Business Act — eine gesonderte Ausländergeschäftslizenz (FBL) ist nicht erforderlich

  • Import-Export-Unternehmen können ebenfalls mit vollständiger ausländischer Beteiligung gegründet werden — auch ohne eigene Produktion

  • Registrierungsdauer: ab einer Woche ohne Produktionslizenz, bis zu drei Monaten bei erforderlicher Genehmigung

  • Pflichtschritte: VAT-Registrierung, Firmenkonto, Import-Export-Lizenz vom Customs Department

  • Das Unternehmen darf keine weiteren Tätigkeiten ausüben (Einzelhandel, Dienstleistungen, Binnenhandel) — ohne zusätzliche Genehmigungen und Einhaltung der Standardbeschränkungen für Ausländer

Szenarien und Optionen

Szenario 1: Reines Exportproduktionsunternehmen

Sie gründen eine Fabrik, deren gesamte Produktion für den Export bestimmt ist. Ob Elektronik, Textilien, Lebensmittel oder Kosmetik — die Kategorie spielt keine Rolle, solange sämtliche Erzeugnisse ins Ausland geliefert werden. Sie registrieren eine Thai Co., Ltd. mit 100 Prozent ausländischem Kapital, erhalten eine Produktionslizenz sowie eine Import-Export-Genehmigung. Volle Kontrolle, vollständige Transparenz.

Szenario 2: Import-Export ohne eigene Produktion

Eine weniger bekannte, aber ebenso valide Option. Das Unternehmen bezieht Waren — in Thailand oder im Ausland — und exportiert sie. Eine Produktionslizenz ist nicht erforderlich. Die Registrierung ist ab einer Woche möglich. Dieses Modell eignet sich ideal für Handelsoperationen: Tropische Früchte, Naturkautschuk, Elektronikkomponenten — alles, was für den Export bestimmt ist.

Szenario 3: Produktion mit BOI-Förderung

Fällt das Vorhaben in eine Prioritätskategorie des Board of Investment (BOI), kann das Unternehmen von erheblichen Vorteilen profitieren: Körperschaftsteuerbefreiung für bis zu 8 Jahre, zollfreier Import von Maschinen und Rohstoffen sowie vereinfachte Arbeitsgenehmigungen für ausländisches Personal. Die BOI-Zulassung ist ein eigenständiges Verfahren, das sich jedoch hervorragend mit dem Exportproduktionsmodell kombinieren lässt.

Szenario 4: Export und Binnenhandel kombinieren

Dieses Terrain ist gefährlich. Sobald das Unternehmen Waren innerhalb Thailands verkauft, verliert es die Grundlage für die FBA-Ausnahmeregelung. Die Folge: entweder Aufnahme thailändischer Aktionäre bis auf 51 Prozent oder Beantragung einer Ausländergeschäftslizenz (FBL). Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1 Million Baht und strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

Vergleichstabelle: Unternehmensstrukturen in Thailand

MerkmalExportproduktion (100 % ausländisch)Import-Export ohne ProduktionStandard Thai Co., Ltd.
Ausländischer Eigentumsanteil100 %100 %Max. 49 %
Produktionslizenz erforderlichJaNeinJe nach Tätigkeit
Import-Export-LizenzJaJaBei Bedarf
Registrierungsdauer1 Woche — 3 MonateAb 1 WocheAb 1 Woche
Binnenhandel erlaubtNeinNeinJa
VAT-RegistrierungPflichtPflichtAb 1,8 Mio. Baht Jahresumsatz
BOI-Förderung verfügbarJaEingeschränktJa
KontrollverlustrisikoMinimalMinimalHoch (Nominee-Aktionäre)

Hauptrisiken und Fehler

1. Überschreitung des genehmigten Tätigkeitsbereichs. Der häufigste Fehler ist der Einstieg in den Binnenmarkt. Selbst einzelne Inlandsgeschäfte gefährden den gesamten Rechtsstatus des Unternehmens. Die thailändischen Steuerbehörden prüfen regelmäßig, ob die tatsächliche Geschäftstätigkeit mit dem eingetragenen Zweck übereinstimmt.

2. Fehlende Branchengenehmigungen. Die Produktion bestimmter Warenkategorien — Lebensmittel, Kosmetik, Pharmazeutika — erfordert zusätzliche Zulassungen von der FDA Thailand oder dem Industrieministerium. Ohne diese Lizenzen droht die Schließung des Betriebs.

3. Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung. Thailändische Banken haben die KYC-Verfahren für Unternehmen mit ausländischer Beteiligung verschärft. Die Eröffnung eines Firmenkontos kann 2 bis 4 Wochen in Anspruch nehmen und die persönliche Anwesenheit der Direktoren erfordern.

4. Fehler in der Kapitalstruktur. Auch bei 100 Prozent ausländischem Eigentum müssen die Gründungsdokumente — Memorandum of Association und Articles of Association — korrekt ausgearbeitet sein. Formfehler in dieser Phase führen zu Problemen bei der Lizenzerteilung.

5. Missachtung des Arbeitsrechts. Für jede Arbeitsgenehmigung eines ausländischen Mitarbeiters muss das Unternehmen 4 thailändische Arbeitnehmer beschäftigen und ein Mindestkapital von 2 Millionen Baht pro Work Permit nachweisen. Für Produktionsbetriebe ist das in der Regel unproblematisch — für kleinere Handelsunternehmen kann es jedoch eine ernsthafte Hürde darstellen.

6. Steuerliche Überraschungen. Die Körperschaftsteuer in Thailand beträgt 20 Prozent des Reingewinns. Exportgesellschaften sind zur monatlichen VAT-Berichterstattung verpflichtet — auch wenn der Steuersatz für Exporte bei 0 Prozent liegt. Versäumte Meldungen ziehen Bußgelder nach sich.

FAQ

Kann ein ausländischer Staatsbürger 100 Prozent einer thailändischen Gesellschaft besitzen? Ja — sofern das Unternehmen ausschließlich in der Exportproduktion oder im Import-Export-Handel tätig ist. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle: Der Foreign Business Act verwendet den Begriff 'Ausländer' ohne Bezug auf ein bestimmtes Land.

Wie hoch ist das erforderliche Mindestkapital? Das Gesetz schreibt kein festes Mindestkapital für die Registrierung vor. Für die Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen ist jedoch ein eingetragenes Kapital von mindestens 2 Millionen Baht pro ausländischem Mitarbeiter erforderlich.

Kann später auch Binnenhandel aufgenommen werden? Technisch ja — jedoch erfordert dies eine Änderung der Unternehmensstruktur: Aufnahme thailändischer Aktionäre auf 51 Prozent oder Beantragung einer Ausländergeschäftslizenz (FBL). In der Praxis ist es einfacher, eine zweite Gesellschaft zu gründen.

Ist ein thailändischer Direktor vorgeschrieben? Nein. Direktoren können ausländische Staatsangehörige sein. Ein thailändischer Direktor erleichtert jedoch die Kommunikation mit Behörden und Banken erheblich.

Was kostet die Registrierung eines Exportunternehmens? Die staatlichen Gebühren belaufen sich auf 5.500 bis 15.000 Baht, abhängig von der Höhe des eingetragenen Kapitals. Für rechtliche Begleitung sind 30.000 bis 100.000 Baht einzuplanen — je nach Komplexität der Struktur.

Welche Steuern fallen für ein Exportunternehmen an? Körperschaftsteuer: 20 Prozent des Reingewinns. VAT auf Exporte: 0 Prozent — monatliche Berichterstattung ist jedoch Pflicht. Bei BOI-Förderung kann die Körperschaftsteuer für bis zu 8 Jahre vollständig entfallen.

Kann das Unternehmen Immobilien erwerben? Das Unternehmen kann Produktionsflächen oder Grundstücke mieten. Der Kauf von Grundstücken durch eine vollständig ausländisch gehaltene Gesellschaft ist rechtlich komplex und erfordert eine gesonderte Prüfung.

Wie lange ist die Import-Export-Lizenz gültig? Die Lizenz des Customs Department ist unbefristet gültig, kann jedoch bei Verstößen gegen das Zollrecht oder bei Einstellung der Geschäftstätigkeit widerrufen werden.

Eine Exportproduktionsgesellschaft mit vollständigem ausländischen Eigentum ist eines der transparentesten und rechtssichersten Unternehmensmodelle in Thailand. Die entscheidende Bedingung ist die strikte Einhaltung des genehmigten Tätigkeitsbereichs: ausschließlich Produktion, ausschließlich Export. Wer diese Grenzen überschreitet, verwandelt einen strukturellen Vorteil in ein erhebliches rechtliches Risiko.

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