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Land Office Steuern in Thailand: 6 Abgaben, die Käufer kennen müssen

18. Mai 2026

Wer in Thailand eine Immobilie erwirbt, steht im Land Office nicht einem einzigen Steuersatz gegenüber, sondern einem System aus sechs verschiedenen Abgaben. Jede hat ihre eigene Bemessungsgrundlage, ihren eigenen Steuerschuldner und eigene Ausnahmeregelungen. Wer diese Mechanik nicht versteht, zahlt schnell mehrere Hunderttausend Baht mehr als nötig.

Dieser Artikel erklärt jede Abgabe einzeln: Wer zahlt, wann wird sie fällig, wie wird die Basis berechnet. Der Schwerpunkt liegt auf der Praxis für internationale Investoren, die eine Eigentumswohnung oder eine Villa über eine thailändische Gesellschaft erwerben.

Kurzantwort

  • Transfer Fee - 2 % des amtlichen Schätzwerts (Appraised Value), nicht des Kaufpreises im Vertrag
  • Specific Business Tax (SBT) - 3,3 % für Verkäufer, die das Objekt weniger als 5 Jahre gehalten haben; Bemessungsgrundlage ist der höhere Betrag aus Schätzwert oder Kaufpreis
  • Stamp Duty - 0,5 %, gilt nur wenn kein SBT anfällt (Haltedauer über 5 Jahre)
  • Withholding Tax für natürliche Personen - progressiver Tarif von 5 % bis 35 % mit jährlichen Abzugskoeffizienten je nach Haltedauer
  • Withholding Tax für juristische Personen - pauschal 1 % vom höheren Betrag aus Schätzwert oder Vertragspreis
  • Land and Building Tax (jährlich) - zwischen 0,02 % und 0,7 %, je nach Nutzungsart und Grundstückswert

Szenarien und Optionen

Szenario 1: Kauf einer Neubauwohnung vom Entwickler

Bei Neubauprojekten ist die gängige Praxis die hälftige Teilung der Transfer Fee: Der Käufer übernimmt 1 %, der Entwickler 1 %. Alle weiteren Abgaben trägt der Verkäufer. Die Withholding Tax beträgt als juristische Person pauschal 1 % vom höheren der beiden Werte. Der SBT in Höhe von 3,3 % fällt ebenfalls beim Entwickler an, da der Wohnungsverkauf seine gewerbliche Kerntätigkeit darstellt.

In der Praxis kalkulieren viele große Entwickler ihren Anteil an der Transfer Fee bereits in den Verkaufspreis ein. Marketingaktionen, die eine '50-%-Erstattung der Transfer Fee' versprechen, entsprechen daher häufig einfach dem regulären Marktpreis ohne Aufschlag.

Szenario 2: Kauf einer Bestandsimmobilie von einer Privatperson

Hier ist die Ausgangslage grundlegend verschieden. Die Transfer Fee von 2 % wird in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, gesetzlich vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Die entscheidende Variable ist die Haltedauer des Verkäufers.

Bei einer Haltedauer unter 5 Jahren zahlt der Verkäufer SBT in Höhe von 3,3 %. Bei über 5 Jahren (oder wenn der Verkäufer seit mindestens einem Jahr an der Objektadresse gemeldet ist) kommt stattdessen die Stamp Duty von 0,5 % zur Anwendung. Der Unterschied ist erheblich: Bei einem Objektwert von 10 Mio. Baht sind das 330.000 Baht gegenüber 50.000 Baht.

Die Withholding Tax für natürliche Personen wird nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet. Das Land Office wendet folgende Formel an: Der Schätzwert wird durch die Haltejahre (maximal 10) dividiert, der Quotient nach dem PIT-Tarif besteuert und das Ergebnis anschließend mit der Anzahl der Haltejahre multipliziert. Bei einem Objekt für 10 Mio. Baht kann das zwischen 100.000 und 800.000 Baht ausmachen.

Szenario 3: Kauf einer Villa über eine thailändische Gesellschaft

Ausländer können in Thailand kein Grundeigentum direkt halten. Die klassische Struktur ist der Erwerb über eine Thai Co., Ltd. Bei der Umschreibung von Grundstück und Gebäude auf die Gesellschaft gelten die Standardsätze: Transfer Fee 2 %, SBT 3,3 % oder Stamp Duty 0,5 %, Withholding Tax 1 % (bei einer juristischen Person als Verkäufer) bzw. progressiver Tarif (bei einer Privatperson).

Hinzu kommt der jährliche Land and Building Tax. Seit 2020 beträgt er 0,02 % für Wohnimmobilien mit einem Wert bis 50 Mio. Baht, sofern der Eigentümer dort gemeldet ist. Für gewerbliche Immobilien liegt der Satz bei bis zu 0,3 %, für unbebaute Grundstücke kann er 0,7 % erreichen, mit jährlicher Steigerung.

Vergleichstabelle der Szenarien

ParameterNeubau vom EntwicklerBestand unter 5 JahreBestand über 5 JahreVilla via Thai Co.
Transfer Fee1 % Käufer + 1 % Verkäufer2 % (Aufteilung verhandelbar)2 % (Aufteilung verhandelbar)2 % auf Gesellschaft
SBT (3,3 %)Trägt EntwicklerTrägt VerkäuferNicht anwendbarJe nach Verkäufertyp
Stamp Duty (0,5 %)Nicht anwendbarNicht anwendbarTrägt VerkäuferJe nach Haltedauer
Withholding Tax1 % (juristische Person)Progressiv 5-35 %Progressiv 5-35 %1 % bei juristischer Person
Typische Gesamtlast bei 10 Mio. Bahtca. 450.000 Bahtca. 700.000-900.000 Bahtca. 300.000-500.000 Bahtca. 450.000-600.000 Baht

Hauptrisiken und Fehler

1. Verwechslung von Schätzwert und Vertragspreis. Das Land Office berechnet die Transfer Fee ausschließlich auf Basis des amtlichen Schätzwerts (Appraised Value), der alle vier Jahre aktualisiert wird. Für SBT und Withholding Tax gilt der jeweils höhere der beiden Beträge. Käufer, die ihre Steuern auf Basis des Kaufpreises kalkulieren, erleben am Registrierungsschalter regelmäßig eine unangenehme Überraschung.

2. Künstliche Kaufpreisminderung im Vertrag. Manche Verkäufer schlagen vor, im Vertrag einen niedrigeren Preis auszuweisen, um die Withholding Tax zu reduzieren. Das ist eine Straftat. Das Land Office kann die Transaktion ablehnen, wenn der Vertragspreis deutlich unter dem Marktwert liegt. Für ausländische Käufer entstehen zudem Probleme bei einem späteren Weiterverkauf und bei der Steuererklärung im Heimatland.

3. Unkenntnis der 5-Jahres-Regel. Der Unterschied zwischen SBT und Stamp Duty ist finanziell substanziell. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie sollte immer das Datum der Eigentumsregistrierung des Verkäufers geprüft werden. Dieses Datum bestimmt direkt, welche Steuerbelastung der Verkäufer in der Preisverhandlung auf den Käufer abzuwälzen versucht.

4. Doppelbesteuerung ignorieren. Mieteinnahmen in Thailand unterliegen dem progressiven PIT-Tarif (5 % bis 35 % für Steuerresidenten). Seit 2024 besteuert Thailand auch im Ausland erzielte Einkünfte, die im selben Jahr ins Land transferiert werden. Investoren aus Ländern mit einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Thailand sollten vorab prüfen, welche Entlastungsoptionen verfügbar sind und welche Dokumentation dafür erforderlich ist.

5. Land and Building Tax vergessen. Viele Käufer erfahren von dieser jährlichen Abgabe erst durch die Benachrichtigung der lokalen Verwaltung. Die Beträge sind für Wohnimmobilien überschaubar (rund 10.000 bis 20.000 Baht pro Jahr bei einem Objekt im Wert von 50 Mio. Baht), aber Nichtzahlung führt zu Säumniszuschlägen und kann bei einem späteren Verkauf zum Hindernis werden.

FAQ

Wer zahlt die Transfer Fee in Thailand - Käufer oder Verkäufer? Gesetzlich ist der Käufer verpflichtet, die Transfer Fee von 2 % zu entrichten. In der Praxis einigen sich die Parteien häufig auf eine hälftige Teilung. Bei Neubauprojekten übernehmen Entwickler in der Regel die Hälfte.

Lässt sich die Withholding Tax beim Verkauf einer Eigentumswohnung reduzieren? Für natürliche Personen hängt die Withholding Tax direkt von der Haltedauer ab. Je länger das Objekt gehalten wurde (bis maximal 10 Jahre), desto niedriger die effektive Steuerbelastung durch die Abzugskoeffizienten in der Berechnungsformel.

Müssen Mieteinnahmen in Thailand versteuert werden? Ja. Mieteinnahmen unterliegen dem progressiven PIT-Tarif. Die ersten 150.000 Baht Jahreseinkommen sind steuerfrei. Darüber greifen Sätze von 5 % (150.001 bis 300.000 Baht) bis 35 % (über 5 Mio. Baht). Pauschal können 30 % der Mieteinnahmen als Werbungskosten abgezogen werden.

Welche Steuer zahlt ein Ausländer beim Kauf einer Eigentumswohnung? In der Regel nur den eigenen Anteil an der Transfer Fee (üblicherweise 1 % bei hälftiger Teilung). Alle übrigen Transaktionssteuern trägt der Verkäufer. Es gibt keine gesonderten 'Ausländersteuern' beim Immobilienerwerb.

Wie funktioniert der Specific Business Tax für Nicht-Residenten? Der SBT von 3,3 % wird vom Verkäufer gezahlt, wenn die Haltedauer unter 5 Jahren liegt. Der Residenzstatus des Käufers hat keinen Einfluss auf den SBT. Die Steuer bemisst sich am höheren Betrag aus amtlichem Schätzwert oder Vertragspreis.

Gibt es eine Erbschaftsteuer auf Immobilien in Thailand? Ja, seit 2016. Nachlässe mit einem Wert über 100 Mio. Baht werden mit 5 % für direkte Erben (Kinder, Eltern) und 10 % für alle anderen besteuert.

Welche Unterlagen werden im Land Office zur Registrierung benötigt? Reisepass des Käufers, FET-Bescheinigung (Foreign Exchange Transaction) einer thailändischen Bank als Nachweis der Auslandsüberweisung in Fremdwährung sowie die Eigentumsunterlagen des Objekts (Chanote oder Nor Sor 3 Gor).

Gilt ein Steuerfreibetrag für den Erstwohnungskauf in Thailand? Ein Freibetrag von bis zu 200.000 Baht steht ausschließlich thailändischen Staatsbürgern beim Kauf ihrer ersten Immobilie bis zu einem Wert von 5 Mio. Baht zu. Ausländer können diese Vergünstigung nicht in Anspruch nehmen.

Wie oft wird der amtliche Schätzwert des Land Office aktualisiert? Alle vier Jahre. Die letzte Aktualisierung erfolgte 2024, die nächste ist für 2028 geplant. In der Zwischenzeit bleibt der Schätzwert unverändert, selbst wenn die Marktpreise deutlich gestiegen sind.

Das Verständnis der Land-Office-Steuerstruktur ermöglicht eine präzise Kalkulation der Gesamterwerbskosten. Die wichtigste Grundregel: Lassen Sie vor Vertragsunterzeichnung immer eine Steuerprognose von einem lokalen Anwalt oder Fachberater erstellen. Das Land Office gibt keine telefonischen Vorabauskünfte, aber ein erfahrener Spezialist kann die Abgaben auf wenige Tausend Baht genau berechnen.

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