Visum aufgrund der Ehe mit einem thailändischen Staatsangehörigen: Non-Immigrant O und Visa für Familienangehörige
Kurz gesagt
Wie man ein thailändisches Ehegattenvisum (Non-O) erhält: Finanznachweis über 400.000 THB oder Einkommensnachweis, jährliche Verlängerung, Visa für Ehepartner und Kinder sowie der Unterschied zum Touristenvisum.
Was ist das Non-Immigrant O Visum aufgrund einer Ehe
Die Kategorie Non-Immigrant O (oft als 'Ehegattenvisum' bezeichnet) richtet sich an Ausländer, die mit einem thailändischen Staatsangehörigen rechtmäßig verheiratet sind. Sie berechtigt dazu, langfristig im Land beim Ehepartner zu leben, ohne alle paar Wochen einen Visa-Run durchführen zu müssen.
Die Struktur ist wichtig zu verstehen. Das Non-O Visum selbst gewährt bei der erstmaligen Erteilung (in einer Botschaft im Ausland oder bei der Umwandlung innerhalb des Landes) in der Regel eine Aufenthaltsgenehmigung von etwa 90 Tagen. Dies ist lediglich der Ausgangspunkt. Vor Ablauf dieser 90 Tage stellt der Inhaber beim zuständigen Einwanderungsbüro einen Antrag auf die jährliche Verlängerung des Aufenthalts aufgrund der Ehe (Extension of Stay). Erst diese Verlängerung ermöglicht einen ununterbrochenen Aufenthalt in Thailand von 12 Monaten und wird jährlich erneuert.
Finanzielle Voraussetzungen
Um die jährliche Verlängerung aufgrund der Ehe zu erhalten, muss eine der beiden folgenden Voraussetzungen nachgewiesen werden:
- 400.000 THB auf einem thailändischen Bankkonto auf den Namen des Ausländers. Das Geld muss vorab auf dem Konto liegen: in der Regel mindestens 2 Monate vor der ersten Antragstellung und etwa 3 Monate vor jeder weiteren jährlichen Verlängerung.
- Ein monatliches Einkommen von mindestens 40.000 THB. Der Nachweis erfolgt durch eine Einkommensbescheinigung der Botschaft (sofern diese eine solche ausstellt) oder durch Kontoauszüge mit regelmäßigen Eingängen.
In der Praxis haben viele Botschaften die Ausstellung von Einkommensbescheinigungen eingestellt, weshalb die Option mit dem Depot von 400.000 THB zur Standardlösung geworden ist. Es wird empfohlen, den Kontostand während des gesamten Prüfungszeitraums auf dem erforderlichen Niveau zu halten, obwohl manche Büros dies nach Antragstellung und Gebührenentrichtung formal nicht mehr kontrollieren. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Einwanderungsbeamten.
Welche Dokumente werden benötigt
- Thailändische Heiratsurkunde (Kor Ror 3) und der Registrierungseintrag (Kor Ror 2). Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, wird sie beim Bezirksamt (Amphur) eingetragen, das eine Bescheinigung über die Anerkennung der ausländischen Ehe ausstellt (Kor Ror 22).
- Reisepass mit gültigem Aufenthaltsstatus.
- Finanznachweis (Sparbuch oder Kontoauszüge).
- Nachweise über das gemeinsame Zusammenleben: gemeinsame Fotos, Hausskizze, gelegentlich ein Hausbesuch des Einwanderungsbeamten.
Bei der Umwandlung eines Touristenstatus innerhalb des Landes müssen noch mindestens 15 Tage der gültigen Aufenthaltsgenehmigung verbleiben, andernfalls wird der Antrag nicht angenommen.
Unterschied zwischen dem Ehegattenvisum und dem Touristenvisum
| Parameter | Touristenvisum | Non-O aufgrund der Ehe + Verlängerung |
|---|---|---|
| Zweck | Kurzaufenthalt | Dauerhafter Aufenthalt beim Ehepartner |
| Dauer | 30-60 Tage, begrenzte Verlängerungen | 90 Tage, danach jeweils 1 Jahr, unbefristet verlängerbar |
| Finanzielle Anforderung | Keine feste Vorgabe | 400.000 THB oder Einkommen von 40.000 THB/Monat |
| Arbeitserlaubnis | Nein | Separate Arbeitserlaubnis kann beantragt werden |
| 90-Tage-Meldepflicht | In der Regel nein | Ja, verpflichtend |
| Weg zur Niederlassungserlaubnis | Nein | Ununterbrochener Aufenthalt kann angerechnet werden |
Visa für Ehepartner und Kinder (Dependent)
Das Non-O Visum deckt nicht nur die Ehe mit einem Thailänder ab. Im Rahmen der Kategorie O können abhängige (Dependent-)Visa für Familienangehörige beantragt werden. Ist ein Ausländer beispielsweise mit einem Non-B Arbeitsvisum in Thailand, können sein Ehepartner oder minderjährige Kinder einen Unterhaltsstatus erhalten, der an den Hauptantragsteller gebunden ist. Laufzeit und Verlängerung solcher Visa richten sich nach dem Visum des Hauptinhabers, und die finanziellen Anforderungen werden an den Hauptantragsteller gestellt. Kinder, die aus einer Ehe mit einem thailändischen Staatsangehörigen hervorgegangen sind, haben in der Regel Anspruch auf die thailändische Staatsbürgerschaft, womit sich die Visumsfrage für sie erübrigt.
Meldepflichten und Ausreisen
Jeder Ausländer, der sich länger als 90 Tage in Thailand aufhält, ist verpflichtet, der Einwanderungsbehörde seine aktuelle Adresse mitzuteilen (Formular TM.47). Die Meldung kann persönlich, online, per Post oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Das Einreichungsfenster beträgt: bis zu 15 Tage vor dem Fälligkeitsdatum und bis zu 7 Tage danach. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld (mindestens 2.000 THB).
Wird während der Gültigkeitsdauer der Jahresverlängerung eine Ausreise geplant, ist vorab eine Wiedereinsereisegenehmigung (Re-entry Permit) zu beantragen. Ohne diese erlischt der Aufenthaltsstatus bei der Ausreise und der gesamte Prozess muss von vorne begonnen werden.
Immobilienerwerb und Visum: eine wichtige Abgrenzung
Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses ein Aufenthaltsrecht begründet. Das ist nicht der Fall. Der Erwerb von Immobilien verleiht für sich genommen weder ein Visum noch eine Niederlassungserlaubnis noch eine Verlängerung des Aufenthalts. Ein langfristiger Status ergibt sich aus familiären, beruflichen oder rentenrechtlichen Grundlagen oder aus speziellen Programmen (etwa dem LTR-Visum für 10 Jahre oder Thailand Privilege).
Gesondert zu betrachten ist der Zusammenhang mit Grundeigentum. Ein Ausländer kann in der Regel kein Land in Thailand auf seinen eigenen Namen erwerben. Der thailändische Ehepartner hat das Recht, Land zu besitzen. Beim Kauf von Land durch einen Thailänder, der mit einem Ausländer verheiratet ist, verlangen die Behörden jedoch in der Regel eine schriftliche Bestätigung, dass die Mittel dem thailändischen Ehepartner gehören und der Ausländer keinen Anspruch auf dieses Land erhebt. Die Ehe erleichtert also das gemeinsame Familienleben, macht den Ausländer jedoch nicht zum Grundeigentümer und ersetzt kein Visum.
Was zu prüfen ist
- Die Heiratsurkunde ist beim thailändischen Amphur registriert (Kor Ror 2/3 oder Kor Ror 22).
- Das Depot von 400.000 THB hat die erforderliche Zeit auf dem Konto gelegen (2-3 Monate), oder es liegt ein Einkommensnachweis über 40.000 THB/Monat vor.
- Zum Zeitpunkt der Umwandlung verbleiben noch mindestens 15 Tage des gültigen Aufenthaltsstatus.
- Vor jeder Ausreise wurde ein Re-entry Permit beantragt.
- Die 90-Tage-Meldung wird fristgerecht eingereicht (Fenster -15/+7 Tage).
- Es wird berücksichtigt, dass der Immobilienerwerb weder ein Visum verleiht noch den Ausländer zum Grundstückseigentümer macht.
Diese Informationen dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie vor einer Transaktion einen zugelassenen Anwalt.