Diese Informationen dienen nur zur Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie vor einer Transaktion einen zugelassenen Anwalt.
Gesetz über die Haftung für Schäden durch unsichere Produkte, B.E. 2551 (2008)
Liability for Damage Arising from Unsafe Products Act B.E. 2551 (2008)
Die Informationen werden monatlich anhand amtlicher Quellen geprüft und aktualisiert.
Kurz gesagt
Hersteller und Importeure haften streng fuer unsichere Produkte, kein Verschulden noetig: Ersatz von Schaden, seelischem Leid und bis zum Doppelten als Strafe.
Definitions: Was als unsicheres Produkt gilt und wer haftet
Ein 'unsicheres Produkt' ist ein Produkt, das aufgrund eines Herstellungsfehlers, eines Konstruktionsfehlers oder des Fehlens klarer und ausreichender Warnhinweise, Gebrauchsanweisungen oder Angaben zur ordnungsgemäßen Verwendung und Aufbewahrung eine Person schädigt oder schädigen kann, wobei die bei dem Produkt üblicherweise vorauszusetzende Verwendung zu berücksichtigen ist. Als haftende Personen ('Unternehmer') gelten der Hersteller oder die Person, die die Herstellung in Auftrag gegeben hat, der Importeur, der das Produkt nach Thailand einführt, der Verkäufer, der weder Hersteller noch Importeur benennen kann, sowie jede Person, die das Produkt mit ihrem Namen, ihrer Firma, ihrem Warenzeichen oder einem sonstigen Kennzeichen versehen hat, sodass sie als Hersteller oder Importeur erscheint.
Section 5: Strikte und gesamtschuldnerische Haftung der Unternehmer
Alle Unternehmer in der Lieferkette haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die dem Geschädigten durch ein an Verbraucher verkauftes unsicheres Produkt entstanden sind, unabhängig davon, ob der Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit verursacht wurde. Es handelt sich um ein System der verschuldensunabhängigen Haftung, sodass der Geschädigte nicht nachweisen muss, dass Hersteller, Importeur oder Verkäufer einen Fehler begangen haben. Da die Haftung gesamtschuldnerisch ist, kann der Geschädigte den gesamten Schadensersatz von jedem einzelnen haftenden Unternehmer verlangen.
Section 6: Was der Geschädigte beweisen muss
Um einen Anspruch durchzusetzen, muss der Geschädigte lediglich nachweisen, dass ihm durch das Produkt des Unternehmers ein Schaden entstanden ist und dass das Produkt auf übliche Weise verwendet oder aufbewahrt wurde. Der Geschädigte muss weder darlegen, welcher konkrete Fehler (Herstellungs-, Konstruktions- oder Instruktionsfehler) den Schaden verursacht hat, noch welcher einzelne Unternehmer dafür verantwortlich ist. Diese niedrige Beweislast ist ein zentrales Verbraucherschutzelement dieses Gesetzes.
Section 7: Einreden des Unternehmers
Ein Unternehmer kann sich von der Haftung nur befreien, wenn er einen anerkannten Entlastungsgrund nachweist, beispielsweise dass das Produkt tatsächlich nicht unsicher war, dass der Geschädigte die Unsicherheit des Produkts bereits kannte, oder dass der Schaden auf eine unsachgemäße Verwendung oder Aufbewahrung entgegen eindeutigen Warnhinweisen und Gebrauchsanweisungen zurückzuführen ist, die ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt wurden. Die Beweislast für diese Entlastungsgründe liegt beim Unternehmer und nicht beim Verbraucher. Gelingt dem Unternehmer dieser Nachweis nicht, bleibt die Haftung bestehen.
Section 8: Haftungsausschlüsse und -beschränkungen sind unwirksam
Jede im Voraus mit dem Verbraucher getroffene Vereinbarung, die die Haftung des Unternehmers für ein unsicheres Produkt ausschließt oder beschränkt, ist nicht durchsetzbar. Ebenso sind Hinweise, Etiketten oder Erklärungen, die auf den Ausschluss oder die Beschränkung einer solchen Haftung abzielen, rechtlich unwirksam. Dies verhindert, dass sich Verkäufer durch Kleingedrucktes oder Hinweisschilder im Geschäft der Haftung entziehen, bevor ein Schaden eingetreten ist.
Section 11: Ersatzfähige Schäden: immaterieller Schaden und Strafschadensersatz
Über den zivilrechtlichen Schadensersatz für Körperverletzung, Tod und Sachschaden hinaus kann das Gericht dem Geschädigten eine Entschädigung für immateriellen Schaden (Schmerzen, Leiden, Angst, Besorgnis, Trauer, Scham oder ähnliche seelische Beeinträchtigungen) zusprechen. Im Todesfall können Ehegatte, Eltern oder Kinder eine Entschädigung für ihr eigenes seelisches Leid beanspruchen. Das Gericht kann außerdem Strafschadensersatz zusprechen, wenn der Unternehmer das Produkt in Kenntnis seiner Unsicherheit hergestellt, eingeführt oder verkauft hat, die Unsicherheit aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht kannte oder von der Unsicherheit Kenntnis erlangt hat und keine angemessenen Maßnahmen zur Schadensabwendung ergriffen hat. Dieser Strafschadensersatz ist auf höchstens das Zweifache des tatsächlichen (kompensatorischen) Schadens begrenzt.
Section 12: Verjährungsfrist für die Klageerhebung
Eine Klage nach diesem Gesetz muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt erhoben werden, zu dem der Geschädigte sowohl von dem entstandenen Schaden als auch von der Person des haftenden Unternehmers Kenntnis erlangt hat. In jedem Fall kann eine Klage nicht mehr nach Ablauf von 10 Jahren seit dem Verkauf des Produkts erhoben werden. Bei Schäden durch die Anreicherung von Stoffen im Körper oder bei Schäden, die sich erst im Laufe der Zeit manifestieren, gestattet das Gesetz die Klageerhebung innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Unternehmers, jedoch spätestens 10 Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden Kenntnis erlangt hat.