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Alle Steuern beim Immobilienkauf in Thailand: Checkliste 2026

16. Mai 2026

Ein Käufer eines Kondominiums auf Phuket für 8 Millionen Baht rechnete fest damit, nur den Kaufpreis zu zahlen. Bei der Abwicklung stellte sich heraus: weitere 412.000 Baht flossen in Steuern, Gebühren und Stempelsteuer - knapp 5 Prozent über dem vereinbarten Preis. Solche Überraschungen passieren internationalen Käufern regelmäßig.

Thailand erhebt bei Immobilientransaktionen mindestens drei verpflichtende Abgaben: die Eigentumsübertragungsgebühr, die spezielle Unternehmenssteuer oder alternativ die Stempelsteuer sowie die Quellensteuer auf Seiten des Verkäufers. Für ausländische Investoren kommen Besonderheiten beim Mieteinkommensteuerrecht und bei Doppelbesteuerungsabkommen hinzu. Dieser Artikel erklärt jeden Kostenpunkt mit genauen Sätzen, Berechnungsformeln und typischen Fehlern - damit Sie vorbereitet in die Transaktion gehen.

Kurzantwort

  • Transfer Fee (Eigentumsübertragungsgebühr) - 2 Prozent vom behördlichen Bewertungswert des Land Department
  • Special Business Tax (SBT) - 3,3 Prozent vom Bewertungs- oder Vertragspreis (jeweils der höhere), wenn der Verkäufer das Objekt weniger als 5 Jahre gehalten hat
  • Stempelsteuer (Stamp Duty) - 0,5 Prozent, wenn keine SBT anfällt
  • Withholding Tax - wird vom Verkäufer getragen; bei juristischen Personen pauschal 1 Prozent, bei natürlichen Personen nach progressivem Tarif berechnet
  • Mieteinnahmen ausländischer Eigentümer unterliegen einem progressiven Steuersatz von 0 bis 35 Prozent
  • Die Gesamttransaktionskosten liegen je nach Szenario zwischen 3,3 und 6,3 Prozent des Kaufpreises

Szenarien und Optionen

Szenario 1: Neubau-Kondominium direkt vom Entwickler

Bei Neubauprojekten teilen Entwickler und Käufer typischerweise die Transfer Fee hälftig. Der Entwickler übernimmt seinen Anteil (1 Prozent), der Käufer zahlt die verbleibenden 1 Prozent. SBT und Withholding Tax trägt vollständig der Entwickler.

Beispiel: Sie kaufen ein Studio für 5.000.000 Baht in einem neuen Projekt auf Phuket. Ihre direkten Abgaben belaufen sich auf 50.000 Baht (1 Prozent Transfer Fee) plus Anwaltskosten, Sinking Fund und Common Area Fee bei Übergabe. Insgesamt sind realistisch 150.000 bis 200.000 Baht über dem Kaufpreis einzuplanen.

Szenario 2: Gebrauchte Eigentumswohnung von einer Privatperson

Hier spielt die Verhandlung eine zentrale Rolle. Gesetzlich ist der Käufer für die Transfer Fee verantwortlich, die übrigen Steuern trägt der Verkäufer. In der Praxis wird in Thailand häufig eine 50/50-Aufteilung aller Kosten vereinbart.

Beispiel: Kaufpreis 8.000.000 Baht, Verkäufer hielt das Objekt 3 Jahre. Behördlicher Bewertungswert: 7.200.000 Baht.

  • Transfer Fee: 2 Prozent von 7.200.000 = 144.000 Baht
  • SBT: 3,3 Prozent von 8.000.000 (Vertragspreis ist höher) = 264.000 Baht
  • Withholding Tax des Verkäufers (natürliche Person): progressiv berechnet, ca. 120.000 bis 180.000 Baht je nach Haltedauer
  • Gesamttransaktionskosten: 528.000 bis 588.000 Baht, entspricht rund 6,6 bis 7,4 Prozent des Kaufpreises

Szenario 3: Villa auf gepachtetem Grundstück (Leasehold)

Ausländer dürfen in Thailand kein Grundstückseigentum direkt erwerben. Eine verbreitete Alternative ist das Leasehold-Modell mit einer Laufzeit von 30 Jahren. Bei der Registrierung fällt eine Eintragungsgebühr von 1 Prozent der gesamten Pachtsumme sowie eine Stempelsteuer von 0,1 Prozent an. Das Gebäude selbst kann dem Ausländer als Superfizies-Recht übertragen werden.

Beispiel: Gesamter Pachtzins für 30 Jahre beträgt 3.000.000 Baht. Registrierungskosten: 30.000 + 3.000 = 33.000 Baht.

Szenario 4: Mieteinnahmen und laufende Besteuerung

Ausländische Eigentümer, die ihre Immobilie in Thailand vermieten, sind einkommensteuerpflichtig. Die progressiven Steuersätze gelten für das steuerpflichtige Nettoeinkommen:

  • Bis 150.000 Baht jährlich - 0 Prozent
  • 150.001 bis 300.000 Baht - 5 Prozent
  • 300.001 bis 500.000 Baht - 10 Prozent
  • 500.001 bis 750.000 Baht - 15 Prozent
  • 750.001 bis 1.000.000 Baht - 20 Prozent
  • 1.000.001 bis 2.000.000 Baht - 25 Prozent
  • 2.000.001 bis 5.000.000 Baht - 30 Prozent
  • Über 5.000.000 Baht - 35 Prozent

Wichtig: Vermieter von Wohnimmobilien können pauschal 30 Prozent der Mieteinnahmen als Werbungskosten abziehen - ohne Belegsnachweis. Dies reduziert die Steuerbemessungsgrundlage erheblich.

Vergleichstabelle: Steuerbelastung nach Transaktionstyp

ParameterNeubau vom EntwicklerGebrauchtimmobilie (Haltedauer unter 5 Jahren)Gebrauchtimmobilie (Haltedauer über 5 Jahren)Leasehold (Grundstückspacht)
Transfer Fee2 % (meist 50/50 geteilt)2 % (verhandelbar)2 % (verhandelbar)1 % der Pachtsumme
Special Business Tax (3,3 %)Trägt der EntwicklerTrägt der VerkäuferEntfälltEntfällt
Stempelsteuer (0,5 %)Entfällt bei SBTEntfällt bei SBT0,5 % (Verkäufer)0,1 % der Pachtsumme
Withholding TaxTrägt der EntwicklerProgressiver Tarif (Verkäufer)Progressiver Tarif (Verkäufer)Entfällt
Kosten für den Käufer1 bis 1,5 %1 bis 3,3 %1 bis 1,5 %1,1 %
Gesamttransaktionskosten3,3 bis 4,5 %5,3 bis 6,8 %3 bis 4 %1,1 %

Hauptrisiken und Fehler

1. Differenz zwischen Bewertungs- und Marktwert. Das Land Department verwendet einen eigenen Schätzwert (Appraised Value), der häufig unter dem Marktpreis liegt. Maßgeblich für Transfer Fee und SBT ist jedoch der höhere der beiden Werte - Bewertungswert oder Vertragspreis. Eine bewusste Unterdeklaration im Kaufvertrag gilt als Gesetzesverstoss und kann Bußgelder sowie strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

2. Falscher Ausgangspunkt für die 5-Jahres-Frist bei der SBT. Der Zeitraum beginnt mit dem Datum der Eintragung beim Land Department - nicht mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung. Verkäufer verwechseln diese Daten gelegentlich und werden unerwartet mit 3,3 Prozent SBT belastet.

3. Übersehen von Doppelbesteuerungsabkommen. Thailand hat mit zahlreichen Ländern DBA-Abkommen geschlossen. Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne aus thailändischen Immobilien werden in Thailand besteuert, können aber je nach Abkommen auf die Steuerpflicht im Heimatland angerechnet werden. Seit 2024 besteuert Thailand auch Einkommen, das im selben Steuerjahr ins Land überwiesen wird. Eine Beratung durch Steuerexperten in beiden Ländern ist unbedingt empfehlenswert.

4. Vergessener Sinking Fund. Kein Steuerpunkt, aber eine verpflichtende Einmalzahlung beim Kauf eines Kondominiums: üblicherweise 400 bis 800 Baht pro Quadratmeter. Für eine 45-Quadratmeter-Wohnung ergibt das 18.000 bis 36.000 Baht.

5. Falschberechnung der Withholding Tax für Privatpersonen. Die Formel ist komplex: Der Bewertungswert wird durch die Anzahl der Besitzjahre geteilt, auf das Ergebnis wird der progressive Tarif angewendet, und das Ergebnis wird anschließend wieder mit der Anzahl der Jahre multipliziert. Die Berechnung führt ein Beamter des Land Department direkt beim Abschluss durch. Lassen Sie vorab eine Schätzung durch einen Anwalt erstellen.

6. Devisennachweis für ausländische Käufer. Damit ein Kondominium auf einen Ausländer eingetragen werden kann, muss nachgewiesen werden, dass die Kaufsumme aus dem Ausland in Thailand eingegangen ist. Dafür wird das Formular Thor.Tor.3 (Foreign Exchange Transaction Form) einer thai-ländischen Bank benötigt. Ohne dieses Dokument verweigert das Land Department die Eintragung. Der im Formular ausgewiesene Betrag muss dem Kaufpreis entsprechen.

FAQ

Wer zahlt die Transfer Fee - Käufer oder Verkäufer? Gesetzlich ist der Käufer zuständig. Bei Gebrauchtimmobilien einigen sich die Parteien in der Praxis oft auf eine 50/50-Teilung. Entwickler übernehmen häufig die Hälfte oder die gesamte Transfer Fee als Verkaufsanreiz.

Zahlt ein Ausländer höhere Steuern als ein Thai? Nein. Die Steuersätze sind identisch für In- und Ausländer sowie Gebietsansässige und Nichtansässige. Der Unterschied liegt im Verfahren: Ausländer benötigen das Formular Thor.Tor.3 und beim Kondominium einen Nachweis, dass die Ausländerquote (maximal 49 Prozent der Gesamtnutzfläche im Gebäude) noch nicht ausgeschöpft ist.

Gibt es eine Kapitalertragsteuer bei Wiederverkauf? Thailand erhebt keine separate Capital Gains Tax. Veräußerungsgewinne fließen rechnerisch in die Withholding Tax und die SBT ein. Besteuert wird der volle Bewertungswert - nicht die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich meine Wohnung vermiete? Ja. Wer in Thailand Mieteinnahmen erzielt, muss bis zum 31. März des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung (Formular PND 90) einreichen. Bei Nichtabgabe droht eine Strafe von bis zu 2.000 Baht zuzüglich monatlicher Verzugszinsen von 1,5 Prozent auf die ausstehende Steuer.

Gibt es eine jährliche Grundsteuer? Ja. Seit 2020 gilt in Thailand die Land and Building Tax. Für selbst genutzte Wohnimmobilien bis zu einem Wert von 50 Millionen Baht beträgt der Satz 0,02 Prozent des Bewertungswertes pro Jahr. Bei vermieteten oder ungenutzten Objekten liegt der Satz höher - zwischen 0,02 und 0,1 Prozent.

Was passiert, wenn der Vertragspreis deutlich unter dem Marktwert liegt? Das Land Department vergleicht den Vertragspreis mit dem eigenen Bewertungswert. Bei erheblicher Abweichung können Steuerbehörden Nachforderungen stellen. In schwerwiegenden Fällen kann eine Prüfung wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.

Kann ich mit Kryptowährung zahlen und Steuern umgehen? Nein. Das Land Department verlangt einen Nachweis über den legalen Geldtransfer aus dem Ausland. Krypto-Zahlungen ersetzen das Formular Thor.Tor.3 nicht. Zudem löst die Umwandlung von Kryptowährung in Baht über eine thailändische Börse einen separaten steuerpflichtigen Vorgang aus.

Transaktionskosten beim Immobilienkauf in Thailand sind berechenbar und gut planbar. Die wichtigste Faustregel: Kalkulieren Sie 5 bis 7 Prozent über dem Kaufpreis für alle Abgaben, Steuern und rechtliche Begleitung ein. Lassen Sie vor Vertragsunterzeichnung eine detaillierte Kostenaufstellung durch einen lokalen Anwalt erstellen.

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