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Geschäft in Thailand 2025: Tourismus und E-Commerce für ausländische Investoren
Thailand zählte 2024 rund 35,5 Millionen ausländische Touristen — und der E-Commerce-Markt überstieg laut Statista 22 Milliarden US-Dollar. Tourismus und Online-Handel ziehen internationales Kapital an. Doch zwischen dem Wunsch, ein Hotel auf Phuket zu eröffnen, und dem tatsächlichen Start liegen Lizenzen, Eigentumsregeln und rechtliche Fallstricke.
Wer darf ein Unternehmen zu 100 % besitzen?
Das zentrale Regelwerk ist der Foreign Business Act (FBA). Er teilt alle Geschäftsfelder in drei Listen. Die meisten Dienstleistungen fallen unter Liste 3 — sie sind ohne Sondergenehmigung für vollständiges ausländisches Eigentum gesperrt.
In der Praxis bedeutet das:
- Gastronomie — erfordert einen thailändischen Partner mit mindestens 51 % Anteil. Ausländer dürfen maximal 49 % halten.
- Hotelprojekte — können eine BOI-Förderung erhalten, die 100 % ausländisches Eigentum ermöglicht. Voraussetzung: Investitionen ab 20 Mio. Baht (ca. 570.000 USD).
- Reiseveranstalter — Inbound-Lizenzen mit vollem ausländischen Eigentum erfordern ein Mindestkapital von 25 Mio. Baht. Mit thailändischer Mehrheitsbeteiligung reichen 5 Mio. Baht.
Strommann-Konstruktionen mit Schein-Aktionären sind illegal — Strafen bis zu 1 Mio. Baht, Strafverfolgung und Zwangsliquidation inklusive.
E-Commerce: vollständige Kontrolle möglich
Elektronischer Handel ist einer der wenigen Sektoren, in dem Ausländer ein vollständig kontrollierbares Unternehmen aufbauen können. Seit 2017 gilt der E-Commerce Act. Die Registrierung beim DBD-Portal ist Pflicht. Bei einem Jahresumsatz über 1,8 Mio. Baht greift die Mehrwertsteuerpflicht von 7 %.
Wichtige Punkte:
- Exportmodelle können BOI-Förderung erhalten — bis zu 8 Jahre Steuerbefreiung und 100 % ausländisches Eigentum.
- SaaS- und Marketplace-Plattformen fallen oft außerhalb der FBA-Beschränkungen — jeder Fall erfordert individuelle Prüfung.
- Ausländische Unternehmen ohne physische Präsenz, die Einnahmen aus Thailand erzielen, sind seit 2021 zur MwSt-Registrierung verpflichtet.
Kapital schützen — Checkliste
- EIA-Genehmigung prüfen, bevor Verträge unterzeichnet werden.
- Grundbuchauszug beim Land Department anfordern.
- Zahlungen ausschließlich auf Escrow-Konten — niemals auf Privatkonten.
- Baugenehmigung auf Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Projekt prüfen.
Thailand bleibt einer der attraktivsten Märkte Südostasiens — für Investoren, die die lokalen Regeln kennen. Der wichtigste erste Schritt: ein juristisches Audit der Geschäftsstruktur, bevor der erste Baht fließt.
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