Zurück zum Blog
Das 49%-Gesetz für Ausländer in Thailand: Was Sie vor dem Immobilienkauf wissen müssen (2026)

Photo by Markus Spiske on Pexels

Das 49%-Gesetz für Ausländer in Thailand: Was Sie vor dem Immobilienkauf wissen müssen (2026)

25. Juni 2026

Die wichtigste Frage beim Immobilienkauf in Thailand lautet nicht: Wie hoch ist der Preis? Sie lautet: Wie viel der ausländischen Eigentumsquote ist in diesem Gebäude noch verfügbar? Wer diese Frage zu spät stellt, riskiert seinen Anzahlungsbetrag - oder landet zwangsläufig in einer alternativen Eigentumsstruktur mit deutlich mehr rechtlichem Risiko.

In Thailand gilt nach dem Condominium Act BE 2522 (1979) eine strenge Regelung: In jedem Wohnkomplex dürfen maximal 49% der gesamten verkäuflichen Wohnfläche im Besitz von Ausländern sein. Die restlichen 51% müssen thailändischen Staatsangehörigen gehören - so schreibt es der Land Code BE 2497 (1954) vor. Diese Quote ist keine Empfehlung und kein internes Bauträgerprinzip. Sie ist verbindliches Gesetz. Ist die Quote erschöpft, verweigert das Grundbuchamt schlicht die Eigentumsregistrierung auf ausländischen Namen.

Gemäß dem internationalen Immobilienportal Siam Real Estate gilt diese Regelung auch 2026 unverändert: Ausländer können Wohnungseigentum (Freehold) im Rahmen der Quote vollständig auf ihren eigenen Namen registrieren - aber nur dann, wenn die Quote im jeweiligen Gebäude noch nicht ausgeschöpft ist.

Kurzantwort

  • Die 49%-Quote bezieht sich auf die Gesamtfläche aller verkäuflichen Einheiten, nicht auf die Anzahl der Wohnungen
  • Eine Penthouse-Wohnung mit 200 m² verbraucht genauso viel Quote wie vier Studios à 50 m²
  • Ist die Quote erschöpft, ist ein Freehold-Erwerb auf Ihren Namen nicht möglich - bis ein ausländischer Eigentümer seine Einheit an einen Thai-Bürger verkauft
  • Für die Freehold-Registrierung ist das Formular FET (Foreign Exchange Transaction) zwingend erforderlich - ein Nachweis über den Devisentransfer aus dem Ausland
  • Ist die Quote voll, bleiben als Alternativen: langfristige Pacht (Leasehold für 30 Jahre) oder Erwerb über eine Thai-Gesellschaft (Thai Co., Ltd.) mit echter thailändischer Beteiligung
  • Erhöhungspläne auf 75% wurden 2024-2025 diskutiert, sind aber bis 2026 nicht in Kraft getreten - die 49%-Grenze gilt weiterhin

Szenarien und Optionen

Szenario 1: Quote verfügbar - Freehold-Erwerb

Das ist die beste Option für internationale Investoren. Sie erwerben die Wohnung auf Ihren eigenen Namen, mit vollem Eigentumsrecht - inklusive Verkaufs-, Vermietungs- und Erbschaftsrecht. Die Rechte sind gesetzlich gesichert.

Voraussetzungen:

  • Schriftliche Bestätigung beim Verwalter des Wohnkomplexes (Juristic Person) oder beim lokalen Grundbuchamt (Land Office), dass die Ausländerquote noch nicht ausgeschöpft ist. Laut internationalem Immobilienrecht-Portal Global Law Experts ist diese Prüfung vor jeder Reservierung unerlässlich.
  • Überweisung des Kaufbetrags aus dem Ausland in Fremdwährung (Euro, Dollar, Pfund) auf ein thailändisches Bankkonto
  • Die Bank stellt daraufhin automatisch das FET-Formular aus - früher bekannt als Thor Tor 3. Der Mindesttransferbetrag für die Ausstellung beträgt 50.000 US-Dollar (oder Gegenwert)
  • Teilüberweisungen in Thai Baht innerhalb Thailands werden nicht anerkannt

Szenario 2: Quote erschöpft - Leasehold

Sind die 49% bereits vergeben, bleibt nur die registrierte Pacht: 30 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um zwei weitere Laufzeiten (theoretisch bis zu 90 Jahre - juristisch jedoch nicht garantiert). Der Leasehold wird beim Grundbuchamt registriert und gewährt ein Nutzungsrecht, kein Eigentumsrecht.

Wichtige Aspekte:

  • Preisabschlag: Auf dem Phuket-Markt liegt der Discount für Leasehold-Objekte bei 10% bis 25% gegenüber vergleichbaren Freehold-Einheiten
  • Weiterverkauf ist schwieriger - internationale Käufer bevorzugen klar Freehold
  • Conversion in Freehold ist möglich, sobald im Gebäude wieder Ausländerquote frei wird

Szenario 3: Villen und Häuser - Landbesitz ohne Freehold

Ausländer können in Thailand kein Land direkt besitzen. Für Villen und Einzelhäuser gibt es zwei gängige Strukturen:

  • Leasehold auf das Land + Freehold auf das Gebäude: Das Grundstück wird für 30 Jahre gepachtet, das Haus selbst ins Eigentum eingetragen
  • Thai-Gesellschaft (Thai Co., Ltd.): Der Ausländer hält bis zu 49% der Anteile, 51% liegen bei thailändischen Aktionären. Die Gesellschaft erwirbt das Land. Wichtig: Handelt es sich bei den Thai-Aktionären um Strohmänner ohne echte wirtschaftliche Beteiligung, verstößt das gegen den Foreign Business Act. Der Bangkok Post zufolge untersuchen die Behörden 2026 aktiv über 11.400 Unternehmen auf Koh Phangan und Koh Samui auf genau diese Praxis - mit dem Risiko einer Annullierung der Transaktion und Einziehung des Grundstücks.

Vergleichstabelle: Eigentumsformen für Ausländer in Thailand

ParameterFreehold (Quote verfügbar)Leasehold (Quote erschöpft)Thai-GesellschaftLeasehold Villa
ObjekttypEigentumswohnungEigentumswohnungGrundstück + Haus / VillaGrundstück + Haus / Villa
BesitzdauerUnbefristet30 Jahre + VerlängerungUnbefristet (solange Firma besteht)30 Jahre + Verlängerung
Registrierung auf AusländernameJaJa (als Pächter)Nein (auf Firmenname)Ja (als Pächter)
FET-Formular erforderlichJaNeinNeinNein
Rechtliches RisikoMinimalMittel (Verlängerung nicht garantiert)Hoch (Strohmann-Gefahr)Mittel
Weiterverkaufs-LiquiditätHochMittelNiedrigMittel
Preisabschlag zum Marktpreis0%10-25%0%10-20%

Hauptrisiken und Fehler

1. Quote nicht vor Anzahlung geprüft. Ein Käufer leistet die Reservierungsgebühr, danach stellt sich heraus: Freehold im Gebäude ist nicht verfügbar. Die Rückzahlung hängt vom Vertragstext ab - und ist keineswegs garantiert. Lassen Sie sich immer eine schriftliche Bestätigung des aktuellen Quotenstatus ausstellen, bevor Sie auch nur einen Baht transferieren.

2. Geld in Thai Baht innerhalb Thailands überwiesen. Wer Mittel aus einem lokalen Thai-Konto in Baht überweist, erhält kein FET-Formular. Ohne FET verweigert das Grundbuchamt die Freehold-Registrierung - unabhängig davon, wie hoch das Guthaben auf dem Konto ist.

3. Leasehold als Freehold fehlinterpretiert. Auf dem Sekundärmarkt werden Objekte gelegentlich als 'Eigentum' vermarktet, die im Grundbuch als Pachtrecht eingetragen sind. Prüfen Sie stets den Titeltyp: Nur ein Chanote (Nor Sor 4 Jor) bestätigt vollständiges Eigentumsrecht.

4. Strohmann-Aktionäre in der Thai-Gesellschaft. Stellt das Grundbuchamt oder das Department of Special Investigation (DSI) fest, dass die Thai-Aktionäre keine echte wirtschaftliche Beteiligung haben, droht die Auflösung der Gesellschaft und die Einziehung des Grundstücks. In den Jahren 2024-2025 gab es auf Phuket entsprechende Prüfverfahren.

5. Registrierungskosten unterschätzt. Folgende Kosten fallen beim Eigentumsübergang an: Transfer Fee (2%), Stempelsteuer (0,5%), Withholding Tax sowie Specific Business Tax (3,3% bei Besitzdauer unter 5 Jahren). Klären Sie frühzeitig, wer welche Kosten trägt - Käufer, Verkäufer oder geteilt.

FAQ

Was bedeutet die 49%-Quote konkret - Fläche oder Anzahl der Wohnungen? Sie bezieht sich auf die Gesamtfläche aller verkäuflichen Einheiten im Gebäude, nicht auf die Anzahl. Eine Penthouse-Einheit mit 200 m² verbraucht dieselbe Quote wie vier Studios à 50 m².

Wie erfahre ich, ob die Quote im Wunschobjekt noch verfügbar ist? Anfrage beim Juristic Person Manager des Wohnkomplexes oder beim lokalen Land Office. Auch der Bauträger ist zur Auskunft verpflichtet. Holen Sie die Antwort immer schriftlich ein.

Was passiert, wenn die Quote erschöpft ist und ich bereits eine Anzahlung geleistet habe? Freehold ist in diesem Fall nicht möglich. Optionen: Wechsel zu Leasehold (mit Preisabschlag), Abwarten bis Quota frei wird, oder Rücktritt vom Vorvertrag. Die Rückzahlungsbedingungen richten sich nach dem Vertragstext.

Ist das FET-Formular kompliziert zu bekommen? Nein. Überweisen Sie den Kaufbetrag aus dem Ausland in Fremdwährung auf Ihr Thai-Bankkonto. Bei der Konvertierung in Baht stellt die Bank das FET-Formular automatisch aus. Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 US-Dollar oder Gegenwert.

Kann Leasehold in Freehold umgewandelt werden? Ja - sobald im Gebäude wieder ausländische Eigentumsquote verfügbar ist. Beispielsweise wenn ein ausländischer Eigentümer seine Einheit an einen Thai-Bürger verkauft.

Gilt die 49%-Quote auch für Villen? Nein. Die Quote betrifft ausschließlich Eigentumswohnungen (Condominiums). Für Villen greifen andere Strukturen - Leasehold oder Thai-Gesellschaft - da Ausländer kein Land direkt besitzen dürfen.

Welches Dokument belegt das Freehold-Eigentum? Der Chanote (Nor Sor 4 Jor) ist die höchste Eigentumsform in Thailand. Er enthält Name des Eigentümers, Grundstücksfläche und Eigentumstyp.

Wird die 49%-Quote jemals erhöht? In den Jahren 2024-2025 wurden Vorschläge diskutiert, die Quote für bestimmte Objektkategorien auf 75% anzuheben. Stand 2026 ist das Gesetz unverändert. Die 49%-Grenze gilt weiterhin.

Quelle: Siam Real Estate - https://www.siamrealestate.com/thailand-property-news/buying-property-in-thailand-as-a-foreigner-2026

Bereit, in Thailand zu investieren? Unsere Experten helfen Ihnen, die perfekte Immobilie zu finden.

Persönliche Auswahl

Bereit fuer den ersten Schritt?

Beantworten Sie 4 Fragen und wir erstellen eine persoenliche Auswahl.

Schritt 1 von 5

Was ist Ihr Ziel?


Zurück zum BlogArtikel teilen