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Unternehmensteuern in Thailand 2026: 14 Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

21. April 2026
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Wer ein Unternehmen in Thailand betreibt, kennt das Risiko: Eine verpasste Steuerfrist ist nicht nur ein Bußgeld — sie ist ein Signal an das Revenue Department, den gesamten Betrieb zu prüfen. Für ausländische Unternehmer kann das weitreichende Folgen haben: von der Blockierung der Arbeitserlaubnisverlängerung bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung bei wiederholten Verstößen.

Das thailändische Steuersystem ist anspruchsvoll strukturiert. Jeden Monat sind mindestens drei Pflichtmeldungen fällig. Jedes Jahr kommen acht wichtige Jahresfristen hinzu, verteilt von Januar bis August. Wer den Überblick verliert, riskiert eine Kettenreaktion aus Strafen, Nachzahlungen und Behördenprüfungen. Diese vollständige Übersicht zeigt alle steuerlichen Pflichten für eine Co., Ltd. oder vergleichbare Unternehmensform in Thailand im Jahr 2026 — mit konkreten Formularen, Fristen und zuständigen Behörden.

Kurzantwort

  • 5 monatliche Erklärungen sind bis zum 7. eines jeden Monats beim Revenue Department einzureichen
  • MwSt.-Erklärung (PP 30) — monatlich bis zum 15.
  • Sozialversicherungsbeiträge — monatlich bis zum 29.
  • Körperschaftsteuer (PND 50) — bis zum 27. Mai zusammen mit dem geprüften Jahresabschluss
  • Vorauszahlungserklärung (PND 51) — bis zum 31. August
  • Strafen bei verspäteter Einreichung: 1.000 bis 2.000 Baht pro Formular plus 1,5 % Verzugszinsen pro Monat auf den nicht gezahlten Steuerbetrag
  • Bei Online-Einreichung über e-Filing verlängern sich die Fristen um 8 Tage

Szenarien und Optionen

Szenario 1: Unternehmen mit thailändischen Mitarbeitern und lokalen Lieferanten

Der häufigste Fall für kleinere Betriebe. Monatlich sind PND 1 (Lohnsteuerabzug), PND 3 (Quellensteuer auf Zahlungen an natürliche Personen) und PP 30 (MwSt.) einzureichen. Sind alle Lieferanten natürliche Personen mit Wohnsitz in Thailand, kann das Formular PND 53 entfallen — das Revenue Department erwartet jedoch trotzdem eine Nullmeldung.

Szenario 2: Unternehmen mit ausländischen Lieferanten

Hier kommen PND 54 (Quellensteuer auf Auslandszahlungen) und PP 36 (MwSt. für nicht ansässige Dienstleister) hinzu. Der Quellensteuersatz bei Zahlungen ins Ausland beträgt in der Regel 15 %, sofern kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Thailand unterhält entsprechende Abkommen mit zahlreichen Ländern — je nach Einkommensart kann der Satz auf 5–10 % sinken.

Szenario 3: Unternehmen mit Immobilienbesitz oder Vermietung

Mieteinnahmen unterliegen der Körperschaftsteuer mit 20 % (bei Gewinnen über 3 Mio. Baht). Unternehmen mit Einkommen bis 300.000 Baht sind von der Gewinnsteuer befreit. Zwischen 300.001 und 3.000.000 Baht gilt ein Satz von 15 %. Mieteinnahmen unterliegen zudem der MwSt., wenn der Jahresumsatz 1,8 Mio. Baht übersteigt.

Szenario 4: Holdingstruktur für Investitionen

Auch wenn eine thailändische Gesellschaft nur zur Verwaltung von Vermögenswerten gegründet wurde und keine aktive Geschäftstätigkeit ausübt, bleiben sämtliche Meldepflichten bestehen. Nullerklärungen sind nach demselben Kalender einzureichen. Der jährliche Abschluss-Audit ist für alle Gesellschaften ohne Ausnahme verpflichtend.

Monatliche Pflichten im Überblick

FormularFristBehördeInhaltGilt für
PND 1bis 7.Revenue DepartmentLohnsteuerabzugUnternehmen mit Angestellten
PND 3bis 7.Revenue DepartmentQuellensteuer auf Zahlungen an natürliche PersonenUnternehmen mit lokalen Lieferanten
PND 53bis 7.Revenue DepartmentQuellensteuer auf Zahlungen an juristische PersonenUnternehmen mit lokalen Firmenlieferanten
PND 54bis 7.Revenue DepartmentQuellensteuer auf AuslandszahlungenUnternehmen mit internationalen Lieferanten
PP 36bis 7.Revenue DepartmentMwSt. für ausländische DienstleisterUnternehmen mit ausländischen Dienstleistern
PP 30bis 15.Revenue DepartmentMonatliche MwSt.-ErklärungMwSt.-registrierte Unternehmen
Sor Por Sor 1-10bis 29.Social Security OfficeSozialversicherungsbeiträgeUnternehmen mit Angestellten

Jährliche Pflichten im Überblick

Formular / EreignisFristBehörde
Kor Tor 26 Korbis 31. JanuarSocial Security Office
Einkommensdaten ausländischer Mitarbeiterbis 7. FebruarRevenue Department
Kor Tor 20 + Kor Tor 20 Korbis 28. FebruarSocial Security Office
PND 1 Kor (Jahreslohnbericht)bis 28. FebruarRevenue Department
Hauptversammlung (AGM)bis 30. Aprilintern (Protokollpflicht)
Geprüfter Abschluss + Aktionärslistebis 27. MaiDepartment of Business Development
PND 50 (Jahres-Körperschaftsteuer)bis 27. MaiRevenue Department
PND 51 (Vorauszahlungserklärung)bis 31. AugustRevenue Department

Hauptrisiken und Fehler

1. 'Der Buchhalter kümmert sich darum' Der gefährlichste Satz im thailändischen Geschäftsalltag. Der Direktor einer Gesellschaft trägt die persönliche Verantwortung für die fristgerechte Einreichung aller Erklärungen. Versäumt der Buchhalter eine Frist, trifft das Bußgeld die Gesellschaft — die Haftung liegt beim Direktor. Fristen müssen aktiv überwacht werden.

2. Nullmeldungen sind keine optionalen Meldungen Auch in Monaten ohne Geschäftsvorfälle sind die Formulare PND 1, PND 3, PND 53 und PP 30 als Nullerklärung einzureichen. Das Unterlassen einer Nullmeldung ist ein Gesetzesverstoß.

3. Falsche Quellensteuersätze Thailand verwendet ein komplexes Quellensteuersystem: 1 % für Transportdienstleistungen, 2 % für Werbung, 3 % für die meisten Dienstleistungen, 5 % für Mietzahlungen. Ein falscher Satz führt zu Nachforderungen zuzüglich Verzugszinsen.

4. Verpasste Hauptversammlung (AGM) Die Hauptversammlung muss bis zum 30. April abgehalten werden. Ohne gültiges AGM-Protokoll wird der geprüfte Jahresabschluss nicht akzeptiert — und ohne diesen kann die Arbeitserlaubnis ausländischer Direktoren nicht verlängert werden.

5. Auslandszahlungen ohne PND 54 Jede Zahlung an einen ausländischen Lieferanten ohne vorherigen Steuerabzug und Einreichung von PND 54 verstößt direkt gegen das thailändische Steuerrecht. Das Revenue Department überwacht internationale Transaktionen über das Bankensystem.

6. Vergessene PND 51 im August Die Vorauszahlungserklärung im August wird häufig übersehen. Weicht der tatsächliche Jahresgewinn um mehr als 25 % von der in PND 51 geschätzten Summe ab, fällt eine zusätzliche Strafzahlung von 20 % auf die Differenz an.

FAQ

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Thailand 2026? Der Standardsatz beträgt 20 %. Für kleine und mittlere Unternehmen (eingezahltes Kapital bis 5 Mio. Baht, Umsatz bis 30 Mio. Baht) gilt eine progressive Skala: 0 % bis 300.000 Baht Gewinn, 15 % von 300.001 bis 3.000.000 Baht, 20 % darüber.

Ist ein Jahresabschluss-Audit für alle Gesellschaften verpflichtend? Ja. Alle registrierten Gesellschaften in Thailand sind verpflichtet, jährlich einen geprüften Abschluss beim Department of Business Development einzureichen — unabhängig von Größe oder Umsatz.

Was passiert bei einer verspäteten Einreichung? Bis zu 2.000 Baht Strafe pro Formular, zuzüglich 1,5 % Verzugszinsen pro Monat auf den ausstehenden Steuerbetrag. Bei wiederholten Verstößen drohen strafrechtliche Konsequenzen mit Geldstrafen bis zu 200.000 Baht und Freiheitsstrafe.

Können Steuererklärungen online eingereicht werden? Ja. Das Revenue Department akzeptiert die meisten Formulare über das e-Filing-System (efiling.rd.go.th). Bei Online-Einreichung verlängern sich die Fristen um 8 Tage — ein relevanter Vorteil für die Planung.

Brauche ich einen festangestellten Buchhalter? Das Gesetz schreibt keinen festangestellten Buchhalter vor, verlangt jedoch einen zertifizierten Wirtschaftsprüfer (CPA) für den Jahresabschluss. Die monatliche Buchführung wird häufig durch externe Buchhaltungsbüros übernommen — Kosten ab 5.000 bis 25.000 Baht pro Monat, abhängig vom Transaktionsvolumen.

Ab wann ist MwSt.-Registrierung Pflicht? Die MwSt.-Registrierung ist ab einem Jahresumsatz von 1,8 Mio. Baht verpflichtend. Der MwSt.-Satz in Thailand beträgt 7 %. Eine freiwillige Registrierung ist auch unterhalb dieser Schwelle möglich.

Welche Formulare sind nötig, wenn das Unternehmen keine Mitarbeiter hat? PND 1 und Sor Por Sor 1-10 entfallen ohne Angestellte. PP 30 (MwSt.), PND 50 (Jahressteuer) und der geprüfte Jahresabschluss bleiben jedoch uneingeschränkt verpflichtend.

Wie werden Dividenden in Thailand besteuert? Dividenden an in Thailand ansässige natürliche Personen unterliegen einer Quellensteuer von 10 %. Für Nicht-Residenten gilt ebenfalls 10 %, sofern kein geltendes Doppelbesteuerungsabkommen eine abweichende Regelung vorsieht.

Der Steuerkalender einer thailändischen Gesellschaft umfasst 14 kritische Termine, die über das gesamte Jahr verteilt sind. Das Versäumen auch nur einer Frist kann eine Kettenreaktion auslösen: Bußgeld, Verzugszinsen, Betriebsprüfung und Probleme mit Visa sowie Arbeitserlaubnissen. Die einzig verlässliche Strategie ist ein gut organisiertes Erinnerungssystem in Verbindung mit einem erfahrenen Buchhaltungsteam, das mit den Besonderheiten ausländischer Unternehmensstrukturen in Thailand vertraut ist.

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