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Als Ausländer Immobilien in Thailand besitzen: 5 legale Strukturen im Überblick 2026

19. Mai 2026

In Thailand darf ein Ausländer kein Land besitzen. Das ist ein direktes gesetzliches Verbot, verankert im Land Code Act B.E. 2497 von 1954. Trotzdem erwerben jedes Jahr Tausende europäischer, asiatischer und internationaler Investoren Eigentumswohnungen, Villen und Gewerbeimmobilien in Thailand, vollkommen legal. Möglich wird das durch fünf anerkannte Strukturen, die sich in Schutzniveau, Steuerfolgen und Komplexität erheblich unterscheiden.

Die direkte Antwort lautet: Das Freehold-Condominium ist die einzige Eigentumsform, bei der ein Ausländer eine direkte Eintragung beim Grundbuchamt (Land Department) auf seinen eigenen Namen erhält. Alle anderen Wege sind entweder Mietrechte, gesellschaftsrechtliche Konstruktionen oder eine Kombination aus beidem.

Kurzantwort

  • Freehold-Eigentumswohnung: Ausländer dürfen bis zu 49 % der Gesamtfläche eines Gebäudes besitzen (Condominium Act B.E. 2522)
  • Leasehold (Erbbaurecht): maximale eingetragene Laufzeit von 30 Jahren, mit vertraglicher Option auf Verlängerung um weitere 30+30 Jahre - eine Verlängerung ist jedoch rechtlich nicht garantiert
  • Thailändische Gesellschaft (Thai Co., Ltd.): der Ausländer hält bis zu 49 % der Anteile, thailändische Partner halten 51 % - genutzt für den Erwerb von Grundstücken und Villen
  • BOI-Investition: bei einer Investition ab 40 Mio. Baht (ca. 1,1 Mio. USD) kann der Board of Investment direktes Eigentum an bis zu 1 Rai (1.600 m²) Land genehmigen
  • Nießbrauch (Usufruct) und Superfizie: im Grundbuch eingetragene dingliche Nutzungsrechte, gültig für bis zu 30 Jahre oder auf Lebenszeit

Szenarien und Optionen

Szenario 1: Kauf einer Eigentumswohnung (Freehold)

Dies ist der rechtlich sauberste und sicherste Weg für einen ausländischen Käufer. Der Ausländer erwirbt eine Einheit in einem registrierten Condominium und erhält einen Chanote-Titel (Nor Sor 4 Jor) auf seinen eigenen Namen. Die entscheidende Einschränkung ist die Ausländerquote: Nicht mehr als 49 % der Gesamtfläche eines Projekts dürfen Nichtansässigen gehören.

Ein weiteres zwingendes Erfordernis: Die Zahlung muss als Auslandsüberweisung in Fremdwährung eingehen, und der Käufer benötigt das Foreign Exchange Transaction Form (FETF) von der thailändischen Empfängerbank. Ohne dieses Dokument wird das Grundbuchamt die Eigentumsübertragung ablehnen.

Praktische Checkliste für Käufer:

  • Anwalt beauftragt, die Ausländerquote des Projekts beim Grundbuchamt zu prüfen
  • Sicherstellen, dass das Projekt als Condominium Juristic Person registriert ist
  • Überweisung als TT (Telegraphic Transfer) mit dem Verwendungszweck 'purchase of condominium unit' durchführen
  • FETF von der Empfängerbank anfordern und aufbewahren
  • Einheit auf Belastungen prüfen: Hypotheken, Pfändungen, Dienstbarkeiten

Szenario 2: Villa oder Haus auf gepachtetem Grundstück (Leasehold)

Da Ausländer kein Land besitzen dürfen, kann stattdessen ein 30-jähriger Pachtvertrag beim Grundbuchamt eingetragen werden. Das darauf errichtete Gebäude kann separat über einen Superfizie-Vertrag als Eigentum eingetragen werden.

Die häufigste Falle: Viele Entwickler versprechen eine Verlängerung auf 30+30+30 Jahre. Das thailändische Recht verpflichtet den Verpächter jedoch nicht zur Verlängerung. Eine Verlängerungsklausel ist lediglich eine vertragliche Vereinbarung, die von Rechtsnachfolgern des Eigentümers theoretisch angefochten werden kann.

Empfohlene Schutzmaßnahmen:

  • Pachtvertrag auf die maximal mögliche Laufzeit von 30 Jahren abschließen
  • Vertragsstrafen für die Verweigerung der Verlängerung vereinbaren
  • Superfizie (Recht auf das Gebäude) separat im Grundbuch eintragen lassen
  • Zusätzlich Nießbrauch (Usufruct) registrieren

Szenario 3: Thailändische Kapitalgesellschaft (Thai Co., Ltd.)

Bei dieser Konstruktion gründet der Ausländer eine thailändische Gesellschaft, an der er 49 % der Anteile hält, während 51 % auf thailändische Gesellschafter entfallen. Die Gesellschaft erwirbt das Grundstück und die Villa.

Diese Methode wird häufig angewendet, ist aber mit erheblichen Risiken verbunden. Seit 2023 hat das thailändische Grundbuchamt die Überprüfung von Gesellschaften mit Strohmann-Aktionären deutlich verschärft. Stellt die Behörde fest, dass die thailändischen Gesellschafter lediglich nominell beteiligt sind und kein reales Kapital eingebracht haben, kann die Transaktion für ungültig erklärt und das Grundstück konfisziert werden.

Voraussetzungen für eine rechtlich belastbare Struktur:

  • Thailändische Gesellschafter bringen echtes Kapital proportional zu ihrem Anteil ein
  • Die Gesellschaft übt eine tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit aus (z. B. Vermietung)
  • Jahresabschlüsse und Prüfungen erfolgen fristgerecht
  • Gesellschafter sind real identifizierbar und können ihre Investition nachweisen

Szenario 4: BOI-Investition (Board of Investment)

Nur wenige Privatinvestoren kennen diesen Weg, obwohl er die rechtlich sauberste Grundstückseigentumsstruktur schafft. Abschnitt 96 bis des Land Code erlaubt Ausländern direktes Eigentum an bis zu 1 Rai (1.600 m²) Land bei einer Mindestinvestition von 40 Mio. Baht in BOI-zugelassene Anlagen (Staatsanleihen, Infrastrukturfonds). Das investierte Kapital muss mindestens 5 Jahre gebunden bleiben. Die Hürde ist hoch, aber das Ergebnis ist eine unangreifbare Eigentumsstruktur.

Szenario 5: Nießbrauch und Superfizie

Der Nießbrauch (สิทธิเก็บกิน) ist ein im Grundbuch eingetragenes dingliches Recht, fremdes Eigentum zu nutzen und Erträge daraus zu ziehen. Die Superfizie (สิทธิเหนือพื้นดิน) ist das Recht, auf fremdem Grund Bauwerke zu errichten und zu besitzen. Beide Rechte werden beim Grundbuchamt eingetragen und gelten für bis zu 30 Jahre (Nießbrauch kann auch auf Lebenszeit eingetragen werden).

Die Kombination aus Leasehold + Superfizie + Nießbrauch gilt unter erfahrenen Anwälten als die robusteste Schutzstruktur für eine Villa, wenn man eine Gesellschaftsstruktur vermeiden möchte.

Vergleichstabelle der Eigentumsstrukturen

ParameterFreehold CondoLeasehold 30 JahreThai Co., Ltd.BOI-InvestitionNießbrauch
ObjekttypEigentumswohnungVilla / GrundstückBeliebigGrundstück bis 1 RaiBeliebig
Direktes EigentumJaNein (Pachtrecht)Über GesellschaftJaNein (Nutzungsrecht)
MindestbudgetAb 3 Mio. BahtAb 5 Mio. BahtAb 8 Mio. BahtAb 40 Mio. BahtAb 5 Mio. Baht
LaufzeitUnbegrenzt30 Jahre (+30+30)UnbegrenztUnbegrenztBis 30 Jahre / lebenslang
Juristisches RisikoNiedrigMittelHochNiedrigNiedrig
ErbschaftUnkompliziertErfordert VerlängerungÜber AnteileUnkompliziertNicht vererbbar
RegistrierungsaufwandGeringMittelHochSehr hochMittel

Hauptrisiken und Fehler

1. Kauf einer Eigentumswohnung ohne Prüfung der Ausländerquote. Ist die 49-%-Quote bereits ausgeschöpft, kann die Einheit nur noch über Leasehold erworben werden. Manche Makler verschweigen dies bis zur Zahlung.

2. Strohmann-Gesellschafter ohne echtes Kapital. Das Grundbuchamt führt zunehmend Prüfungen bei Thai Co., Ltd.-Konstruktionen durch. In der Provinz Phuket gab es in den Jahren 2024 und 2025 eine Welle von Kontrollen - mehrere Gesellschaften erhielten Auflagen zur Strukturbereinigung.

3. Kein FETF vorhanden. Ohne den Bankbeleg über eine Fremdwährungsüberweisung ist die Eintragung des Eigentumsrechts an einer Eigentumswohnung ausgeschlossen. Die Zahlung muss in Fremdwährung eingehen; die Konvertierung erfolgt durch die thailändische Bank.

4. Nicht eingetragener Pachtvertrag. Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren müssen zwingend beim Grundbuchamt eingetragen werden. Ein nicht eingetragener 30-Jahres-Pachtvertrag ist rechtlich nur für 3 Jahre wirksam.

5. Vernachlässigung der Titelpapier-Due-Diligence. Nicht alle Grundstücksdokumente in Thailand haben denselben rechtlichen Wert. Chanote (Nor Sor 4 Jor) ist der vollwertige Eigentumsnachweis. Nor Sor 3 Gor bestätigt den Besitz, aber Grenzen können ungenau sein. Sor Kor 1 ist lediglich eine Nutzungsanzeige - auf dieser Grundlage sollte weder gebaut noch gekauft werden.

6. Kein Testament nach thailändischem Recht. Ein europäisches Testament entfaltet keine Wirkung für in Thailand belegene Vermögenswerte. Es ist zwingend erforderlich, ein separates Testament nach thailändischem Recht zu errichten, unterzeichnet in Gegenwart von zwei Zeugen.

FAQ

Kann ein Ausländer in Thailand im Jahr 2026 eine Eigentumswohnung kaufen? Ja. Es gibt keine staatsbürgerschaftsbezogenen Beschränkungen. Jeder Ausländer, unabhängig von seiner Nationalität, kann ein Freehold-Condominium erwerben, sofern die 49-%-Quote nicht ausgeschöpft ist.

Welche Transaktionskosten entstehen beim Kauf? Standardkosten: 2 % Transfer Fee (wird üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt), 0,5 % Stempelsteuer oder 3,3 % Specific Business Tax (je nach Haltedauer des Verkäufers), sowie 1 % Quellensteuer auf Seiten des Verkäufers. Der Käufer trägt in der Regel 1 % bis 3 % des Schätzwerts.

Kann ein Ausländer auf Phuket Grundstücke auf seinen Namen kaufen? Nein. Direktes Grundstückseigentum ist nur über die BOI-Route bei einer Mindestinvestition von 40 Mio. Baht möglich. Die Alternativen sind ein 30-jähriger Pachtvertrag oder eine Thai Co., Ltd.

Was passiert mit der Immobilie, wenn ein Ausländer verstirbt? Ohne ein testamentarisches Dokument nach thailändischem Recht greift das thailändische Erbrecht. Ein ausländischer Erbe ist verpflichtet, ein über eine Gesellschaft gehaltenes Grundstück innerhalb von 1 Jahr zu veräußern oder einen Pachtvertrag neu einzutragen.

Ist ein Anwalt beim Kauf einer Eigentumswohnung notwendig? Formell nicht. In der Praxis ist rechtliche Begleitung jedoch unverzichtbar. Die Kosten für eine anwaltliche Begleitung der Transaktion liegen bei 30.000 bis 80.000 Baht (ca. 800 bis 2.300 USD). Der Anwalt prüft Titel, Vertrag, Quotenstatus, Lastenfreiheit und führt eine Due Diligence des Entwicklers durch.

Welches Dokument belegt das Eigentumsrecht? Chanote (Nor Sor 4 Jor) ist der einzige vollwertige Eigentumsnachweis. Auf der Rückseite des Dokuments sind alle Transaktionen, Belastungen und Beschränkungen vermerkt.

Darf eine gekaufte Eigentumswohnung vermietet werden? Ja, aber für die legale Kurzzeitvermietung (unter 30 Tage) ist eine Hotellizenz erforderlich. Langzeitvermietungen (ab 1 Jahr) benötigen keine Lizenz.

Welches Visum ist für den Kauf erforderlich? Das Visum hat keinen Einfluss auf das Recht zum Erwerb einer Immobilie. Eine Eigentumswohnung kann auch mit einem Touristenvisum oder visumfrei erworben werden. Für den dauerhaften Aufenthalt ist jedoch eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

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