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Sервитут und Wegerecht in Thailand: wie man den rechtmäßigen Zugang zu einem Grundstück sichert

Kurz gesagt

Was ein Servitut nach thailändischem Recht ist (Art. 1387-1401 CCC), worin sich ein eingetragenes Wegerecht vom gesetzlichen Notweg unterscheidet und wie man den Zugang zu einem Grundstück vor dem Kauf prüft.

Warum Käufer in Thailand das Servitutsrecht kennen sollten

Ein Servitut (auf Thailändisch 'Phara Cham Yom') ist ein dingliches Recht, eine fremde Immobilie in bestimmtem Umfang zu nutzen, ohne sie zu besitzen. Für einen Ausländer, der eine Villa oder ein Grundstück in Thailand erwirbt, ist dies keine abstrakte juristische Kategorie, sondern eine praktische Frage: Verfügt das Grundstück über einen gesetzlich geschützten, garantierten Zugang zu einer Straße, zu Wasser und zu Versorgungsleitungen? Ein Grundstück ohne eingetragene Zufahrt kann zwar malerisch gelegen sein, aber faktisch von der Außenwelt abgeschnitten sein - und damit erheblich an Wert verlieren.

Das Servitutsrecht wird durch die Artikel 1387-1401 des Zivil- und Handelsgesetzbuchs von Thailand (CCC) geregelt. Gemäß Art. 1387 kann eine Immobilie mit einem Servitut belastet werden, aufgrund dessen ihr Eigentümer verpflichtet ist, bestimmte Handlungen in Bezug auf sein Eigentum zu dulden oder auf die Ausübung eines Teils der im Eigentumsrecht enthaltenen Rechte zu verzichten - und zwar zugunsten eines anderen Grundstücks.

Zwei Grundstücke: das herrschende und das dienende

An jedem Servitut sind mindestens zwei Grundstücke beteiligt:

  • Das herrschende Grundstück (dominant) - dasjenige, zu dessen Gunsten die Belastung eingetragen ist. Zum Beispiel Ihre Villa, die eine Zufahrt benötigt.
  • Das dienende Grundstück (servient) - dasjenige, das belastet ist. Über es führt ein Weg, eine Leitung oder ein Graben.

Das Servitut ist an das Grundstück selbst gebunden und nicht an die Person des Eigentümers. Das bedeutet: Bei Verkauf eines der Grundstücke folgt das Recht dem Grundstück. Der neue Eigentümer des herrschenden Grundstücks behält die Zufahrt, und der neue Eigentümer des dienenden Grundstücks ist verpflichtet, diese weiterhin zu dulden. Konsequenterweise mindert die Belastung den Wert des dienenden Grundstücks und erhöht den Wert des herrschenden.

Was Gegenstand eines Servituts sein kann

Am häufigsten wird ein Servitut für folgende Zwecke eingetragen:

  • das Recht, über das Nachbargrundstück zur öffentlichen Straße zu gehen oder zu fahren;
  • die Verlegung und Wartung von Rohrleitungen, Kabeln und sonstigen Versorgungsleitungen;
  • die Anlage von Bewässerungs- und Entwässerungsgräben;
  • die Nutzung eines Nachbarbrunnens oder einer Wasserquelle;
  • Bebauungs- und Höhenbeschränkungen auf dem Nachbargrundstück.

Der letzte Punkt ist für Käufer von Aussichtsvillen wichtig. Das Grundstücksamt von Thailand lässt private Bebauungsbeschränkungen durch ein Servitut zu - selbst wenn die Bauvorschriften dem Nachbarn eine höhere Bebauung grundsätzlich erlauben würden. Der Meeresblick lässt sich also rechtlich 'reservieren', indem das Nachbargrundstück mit einem Verbot hoher Bebauung belastet wird.

Wie ein Servitut entsteht

Es gibt zwei grundlegende Wege:

  1. Eintragung beim Grundstücksamt. Die Parteien schließen eine Vereinbarung, und die Belastung wird in die Grundstücksunterlagen beider Grundstücke eingetragen (in der Regel auf der Rückseite des Chanot, des Titeldokuments Nor Sor 4). Nur ein eingetragenes Servitut ist verlässlich gegen Dritte geschützt und geht auf künftige Käufer über.
  2. Erwerb durch Ersitzung (Art. 1401 CCC): Wenn eine tatsächliche Nutzung, etwa eine Durchfahrt, offen und ununterbrochen 10 Jahre lang stattgefunden hat, kann das Recht durch Ersitzung entstehen. Der Nachweis muss jedoch gerichtlich erbracht werden - das ist zeitaufwendig und garantiert kein Ergebnis.

Das praktische Fazit ist einfach: Mündliche Absprachen mit dem Nachbarn reichen nicht aus. Geschützt ist nur das im Grundbuch eingetragene Servitut.

Servitut und Notweg sind nicht dasselbe

Käufer verwechseln häufig das freiwillig vereinbarte Servitut mit dem Zugangsrecht zu einem 'eingeschlossenen' Grundstück. Ist ein Grundstück vollständig von fremden Grundstücken umgeben und hat keinen Zugang zu einer öffentlichen Straße, gibt das CCC (Art. 1349-1350) dem Eigentümer das Recht, eine Durchfahrt über das Nachbargrundstück zu verlangen - gegen eine angemessene Entschädigung. Dieses Recht des notwendigen Weges (necessity of way) besteht kraft Gesetzes und nicht aufgrund einer Vereinbarung.

KriteriumServitut (Art. 1387-1401)Notweg (Art. 1349-1350)
GrundlageVereinbarung der Parteien oder ErsitzungUnmittelbare gesetzliche Regelung
EntstehungszeitpunktNach dem Willen der EigentümerWenn das Grundstück von der Straße abgeschnitten ist
EintragungFür den Schutz erforderlichNicht erforderlich, aber empfehlenswert
EntschädigungNach VereinbarungAngemessene Zahlung an den Nachbarn
UmfangWeit (Wasser, Leitungen, Bebauung)Nur Durchgang/Durchfahrt

Sich jedoch allein auf den 'Notweg' zu verlassen ist riskant: Grenzen, Breite und Entschädigung müssen häufig durch einen Rechtsstreit festgelegt werden. Die Eintragung eines vollwertigen Servituts ist zuverlässiger.

Pflichten der Parteien

Das CCC verteilt die Verantwortlichkeiten recht klar:

  • Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks trägt die Kosten für die Instandhaltung des Servitutsobjekts, etwa für die Reparatur der Zufahrt (Art. 1391), und darf die Belastung nicht über das Vereinbarte hinaus ausweiten (Art. 1388).
  • Der Eigentümer des dienenden Grundstücks darf keine Handlungen vornehmen, die die Nützlichkeit des Servituts vermindern (Art. 1390), also etwa die Zufahrt versperren.

Wann ein Servitut erlischt

Das Recht ist nicht unbegrenzt. Die wichtigsten Erlöschensgründe sind:

  • vollständiger Untergang eines der Grundstücke (Art. 1397);
  • Nichtausübung während 10 Jahren (Art. 1399);
  • Vereinigung des herrschenden und des dienenden Grundstücks in der Hand eines einzigen Eigentümers (Art. 1398);
  • Verlust jeglichen Nutzens des Servituts für das herrschende Grundstück (Art. 1400) - mit der Möglichkeit der Wiederherstellung, wenn sich die Umstände ändern.

Besonders zu beachten ist die 10-jährige Nichtausübung: Wird eine eingetragene Zufahrt tatsächlich nicht genutzt, kann das Recht mit der Zeit 'erlöschen'.

Was zu prüfen ist und worauf geachtet werden sollte

  • Bestellen Sie einen aktuellen Auszug zum Titel (Chanot) und prüfen Sie die Rückseite des Dokuments auf Einträge zu Servituten - sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Lasten Ihres Grundstücks.
  • Vergewissern Sie sich, dass der Zugang zum Grundstück durch ein eingetragenes Servitut und nicht lediglich durch den 'guten Willen' des Nachbarn gesichert ist.
  • Vergleichen Sie die im Register beschriebene Zufahrt mit der tatsächlichen: Stimmen Breite, Lage und Zweck überein (nur Fußweg oder auch Fahrzeugdurchfahrt sowie Leitungsverlegung)?
  • Bei Objekten mit Aussicht prüfen Sie, ob für die Nachbargrundstücke ein Höhenbeschränkungsservitut besteht oder eingetragen werden kann.
  • Ist das Grundstück 'eingeschlossen', klären Sie das Notwegrecht und dessen Eintragung im Voraus, damit Sie nicht vom Wohlwollen des Nachbarn abhängig sind.
  • Beauftragen Sie einen unabhängigen thailändischen Rechtsanwalt mit der Prüfung und lassen Sie alle Vereinbarungen über das Grundstücksamt und nicht durch privatschriftliche Quittungen beurkunden.

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